Antworten zu FundamentWerk, dem Finanzgutachten und den einzelnen Absicherungsbereichen. Ist Ihre Frage nicht dabei, klären wir sie gerne im persönlichen Gespräch.
FundamentWerk begleitet Sie dabei, Ihre finanzielle Basis zu verstehen und zu ordnen – von der Absicherung Ihrer Arbeitskraft und Altersvorsorge bis hin zur Zahnzusatzversicherung. Ausgangspunkt ist dabei immer Ihre persönliche Situation, nicht ein einzelnes Produkt.
Nein. Über die TELIS Finanz AG kann ich auf 310+ Vertragspartner und 4.000+ Tarife und Produkte zugreifen, ohne an die Vorgaben einer einzelnen Gesellschaft gebunden zu sein. Die Empfehlung richtet sich damit nach Ihrer Situation, nicht nach der Provision eines bestimmten Anbieters.
Bei einem Vergleichsportal geben Sie ein, was Sie zu brauchen glauben, und bekommen ein Produkt vorgeschlagen – ohne dass jemand Ihre Gesamtsituation kennt. Bei FundamentWerk kennt ein fester Ansprechpartner Ihre bestehenden Verträge, Ziele und Risiken und prüft, was davon ausgehend wirklich zu Ihnen passt.
Nein, das Kennenlerngespräch ist kostenfrei und unverbindlich und dauert rund 30 Minuten. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein – erst danach entscheiden Sie, ob eine Zusammenarbeit für Sie infrage kommt.
Für das Kennenlerngespräch nein – hier reicht es, offen über Ihre aktuelle Situation zu sprechen. Beim Finanzgutachten ist eine gute Vorbereitung dagegen wichtig, damit die Datenaufnahme vollständig und belastbar ist. Bitte halten Sie dafür insbesondere bereit:
Entscheiden Sie sich direkt im Kennenlerngespräch für ein Finanzgutachten, kann es sinnvoll sein, diese Unterlagen schon zum ersten Termin griffbereit zu haben – ob das zeitlich möglich ist, hängt vom jeweiligen Terminkalender ab.
Ja, grundsätzlich schon – per Videocall ist eine Zusammenarbeit unabhängig vom Wohnort möglich. Für einen einzelnen Termin zur Datenaufnahme fahre ich jedoch nicht quer durch Deutschland; persönliche Termine finden daher im Umkreis von etwa 50 bis 100 km um Sonsbeck statt, alles darüber hinaus gerne per Videocall. Eine Ausnahme sind Firmenanfragen, etwa wenn mehrere Mitarbeitende eines Unternehmens beraten werden sollen – dafür komme ich auch gerne weiter.
Wenn Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können, geht es im Anschluss direkt in die Datenaufnahme für das Finanzgutachten über – vorausgesetzt, die Terminlage lässt das zu, da die Datenaufnahme selbst noch einmal mindestens eine Stunde in Anspruch nimmt. Ist das terminlich nicht möglich, wird dafür einfach zeitnah ein eigener Termin vereinbart. Wenn Sie sich gegen eine Zusammenarbeit entscheiden, entstehen für Sie keine weiteren Kosten oder Verpflichtungen – das Gespräch war dann einfach ein Gespräch.
Eine vollständige, strukturierte Auswertung Ihrer bestehenden Verträge, Ziele und Prioritäten – mit dem Ergebnis, wo Sie gut aufgestellt sind, wo Lücken bestehen und welche Schritte sinnvoll sind. Am Ende steht kein Produktvorschlag, sondern ein nachvollziehbarer Überblick über Ihre gesamte finanzielle Situation.
86,40 € als einmalige Servicegebühr, für die Einrichtung Ihres Mandantenportals und die Erstellung des Finanzgutachtens. Weitere Kosten entstehen dadurch nicht – ob und welche Verträge Sie danach abschließen oder ändern, bleibt Ihre eigene Entscheidung. Zusätzlich gilt eine Geld-zurück-Garantie: Kann kein wirtschaftlicher Gesamtvorteil von mindestens 100 € für Sie aufgezeigt werden, erhalten Sie die 86,40 € vollständig zurück.
1 Termin zur vollständigen Datenaufnahme und in der Regel drei weitere Termine zur Auswertung, sofern alle drei Termine benötigt werden, je ca. 90–120 Minuten. Der genaue Ablauf richtet sich nach der Komplexität Ihrer Situation.
Nein. Das Finanzgutachten macht zunächst nur sichtbar, ob es am Markt bessere Konditionen oder passendere Lösungen gibt als in Ihren bestehenden Verträgen. Ob Sie daraufhin etwas ändern oder alles beim Alten belassen, entscheiden ausschließlich Sie.
Für eine vollständige Auswertung werden unter anderem folgende Unterlagen benötigt:
Welche Unterlagen im Einzelfall darüber hinaus sinnvoll sind, klären wir dann im Gespräch.
Eine digitale Übersicht, in der Ihre Verträge, Dokumente und Zuständigkeiten gesammelt und aktuell gehalten werden. So haben Sie und Ihr Ansprechpartner jederzeit denselben, aktuellen Stand vor Augen – ohne Unterlagen erneut zusammensuchen zu müssen.
Ein regelmäßiger Review ist Teil des Service, spätestens alle zwei Jahre. Ändert sich Ihre Situation früher spürbar – etwa durch Jobwechsel, Familienzuwachs oder eine Immobilie – kann eine Prüfung auch außerplanmäßig sinnvoll sein.
Ja, gerade weil bei Selbstständigen viele Absicherungen nicht automatisch über einen Arbeitgeber laufen, ist ein vollständiger Überblick besonders wertvoll. Themen wie Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge oder Krankentagegeld müssen hier vollständig eigenständig geregelt werden.
Nach einer Analyse der Deutschen Aktuarvereinigung liegt die Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Erwerbslebens mindestens einmal berufsunfähig zu werden, bei rund 25 Prozent – berechnet auf Basis gesunder, erwerbsfähiger Menschen, unabhängig davon, ob der Beruf körperlich oder überwiegend am Schreibtisch ausgeübt wird. Ob man selbst zu diesem Viertel gehört, entscheidet sich nie vorher – nur, ob man für den Fall abgesichert ist.
Mit 31 % sind es Nervenleiden und psychische Erkrankungen, noch vor Rückenleiden und Unfällen. Das erklärt auch, warum Berufsunfähigkeit kein reines Risiko körperlich fordernder Berufe ist.
Bei der gesetzlichen Erwerbsminderung zählt, ob überhaupt noch irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist – nicht, ob der zuletzt ausgeübte Beruf noch ausgeübt werden kann. In der Praxis liegt die Leistung zudem häufig deutlich unter dem zuletzt verdienten Einkommen.
Je jünger und gesünder, desto günstiger und einfacher der Abschluss. Mit steigendem Alter oder Vorerkrankungen drohen Risikozuschläge oder Ablehnungen – wer zu lange wartet, verliert also nicht nur Beitrag, sondern im schlechtesten Fall die Versicherbarkeit selbst.
U. a. auf die genaue Definition der Berufsunfähigkeit, den Prognosezeitraum, den Verzicht auf abstrakte Verweisung und Nachversicherungsmöglichkeiten. Gerade das Kleingedruckte entscheidet im Ernstfall darüber, ob und wie schnell tatsächlich gezahlt wird.
Die Möglichkeit des Versicherers, auf eine andere, theoretisch mögliche Tätigkeit zu verweisen – selbst wenn Sie diese nie ausgeübt haben und dafür nicht ausgebildet sind. Gute Tarife verzichten vertraglich darauf.
Nein. Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache – Bürotätigkeiten schützen nicht automatisch vor Berufsunfähigkeit, im Gegenteil zeigt sich hier oft ein besonders hohes Risiko.
Das hängt von der Art und Schwere der Vorerkrankung ab und wird individuell geprüft – teils mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss. Ein Vergleich mehrerer Gesellschaften lohnt sich hier besonders, da die Risikoeinschätzung je Anbieter unterschiedlich ausfallen kann.
19,5 % der Menschen ab 65 Jahren gelten bereits als armutsgefährdet, deutlich mehr als im gesamtgesellschaftlichen Durchschnitt – Tendenz laut Prognosen weiter steigend.
Wer mit 21 statt mit 31 beginnt, zahlt bei gleicher Sparrate nur wenig mehr ein, hat am Ende aber ein deutlich höheres Kapital – der entscheidende Faktor ist Zeit, nicht die Beitragshöhe. Zehn Jahre weniger Zeit lassen sich später kaum durch höhere Beiträge aufholen.
Die bAV läuft über den Arbeitgeber und ist während der Ansparphase steuerlich begünstigt, eine private Rente schließen Sie unabhängig davon selbst ab. Beide Wege lassen sich sinnvoll kombinieren, sollten aber nicht isoliert, sondern im Gesamtbild betrachtet werden.
Vor allem für Selbstständige und Gutverdienende, da sie steuerlich gefördert ist – dafür ist sie wenig flexibel und nicht beleihbar. Das eingezahlte Kapital ist fest gebunden und kann nicht vorzeitig entnommen werden.
Für Förderberechtigte und Familien mit Kindern kann Riester durch die staatlichen Zulagen weiterhin interessant sein. Ob sich der Vertrag im Einzelfall wirklich lohnt, hängt stark von Tarif, Kosten und der persönlichen Förderquote ab.
Sie ermöglicht mietfreies Wohnen im Alter, bringt aber hohe Anschaffungskosten und wenig Liquidität mit sich – meist sinnvoll als Baustein, nicht als alleinige Lösung. Instandhaltung und laufende Kosten bleiben schließlich auch im Alter bestehen.
Je später der Start, desto wichtiger eine realistische Einschätzung, welche Bausteine noch sinnvoll aufgebaut werden können – das klären wir im Finanzgutachten. Entscheidend ist dann weniger die perfekte Lösung als der nächste sinnvolle Schritt.
Mehrere: private und betriebliche Rente, Basisrente, Riester, Kapitalmarktanlagen, Immobilien und Liquiditätsreserven – die passende Kombination ist individuell und hängt von Einkommen, Beruf und persönlichen Zielen ab.
Es gibt keine pauschale Antwort. Die GKV folgt dem Solidarprinzip, die PKV kalkuliert individuell – entscheidend ist, was zu Ihrer beruflichen und familiären Situation passt, nicht ein pauschales Werturteil.
Nein, der Leistungskatalog der GKV wird immer wieder eingeschränkt. Bei Zahnersatz etwa sind Eigenanteile von 2.000–3.000 € mittlerweile normal, ohne dass das im Alltag bewusst auffällt, bis der Fall eintritt.
Sie reduziert hohe Eigenanteile bei Zahnersatz spürbar, je nach Tarif und Erstattungssatz. Wichtig ist dabei vor allem, dass der Vertrag rechtzeitig vor einer bereits absehbaren Behandlung abgeschlossen wird.
Sie reduziert die Lücke zwischen der gesetzlichen Pflegeleistung und dem tatsächlichen Eigenanteil im Pflegefall. Diese Lücke wird häufig unterschätzt, obwohl sie im Ernstfall schnell mehrere Hundert Euro im Monat ausmachen kann.
Möglichst frühzeitig und bei guter Gesundheit, da Gesundheitsfragen den Abschluss und die Konditionen beeinflussen. Wer wartet, bis eine Vorerkrankung besteht, riskiert Ablehnung oder einen Risikozuschlag.
Behandlungskosten und ggf. den Rücktransport im Ausland – ein Rücktransport allein kann schnell 10.000 € oder mehr kosten. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt diese Kosten außerhalb der EU in der Regel nicht.
Eine Absicherung, die Einkommenslücken bei längerer Krankheit ergänzend zum gesetzlichen Krankengeld abfedert. Gerade für gesetzlich Versicherte mit höherem Einkommen kann die Differenz zum letzten Nettogehalt spürbar sein.
Nein, Erstattungssätze und Höchstgrenzen unterscheiden sich je nach Tarif teils erheblich. Zwei Tarife, die auf den ersten Blick ähnlich klingen, können im Leistungsfall ganz unterschiedlich zahlen.
Ja, das sind zwei unterschiedliche Verträge für unterschiedliche Risiken. Ohne private Haftpflicht kann für Schäden an Dritten mit dem gesamten Vermögen gehaftet werden – auch über Jahrzehnte hinweg, wenn ein Schaden entsprechend hoch ausfällt.
Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch, Diebstahl, Unfall oder rechtliche Auseinandersetzungen. Viele dieser Risiken treten selten ein, richten dann aber einen entsprechend hohen finanziellen Schaden an.
Nein, nur das, dessen Verlust Sie nicht selbst tragen möchten oder können. Zu viele Verträge sind ebenso ungünstig wie zu wenige, weil sie laufend Geld kosten, ohne einen zusätzlichen Nutzen zu bringen.
Sie schützt nicht automatisch den beweglichen Besitz im Haus – dafür ist die Hausratversicherung zuständig. Beide Verträge ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht gegenseitig.
Ein zusätzlicher Baustein, der Schäden durch z. B. auslaufendes Heizöl an Boden oder Grundwasser abdeckt. Solche Schäden sind in der Sanierung oft aufwendig und werden von Standardverträgen nicht automatisch mitversichert.
Je nach Wert des Rades und Diebstahlrisiko kann sich eine separate Absicherung lohnen, da die Hausratversicherung oft nur begrenzt greift. Bei hochwertigen E-Bikes lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen.
Es entstehen unnötige Kosten durch Doppelabsicherung, ohne zusätzlichen Nutzen – ein Grund, warum ein Finanzgutachten sinnvoll ist. Im Schadenfall zahlt ohnehin nur einmal, wer den Schaden tatsächlich hatte.
Verlangt ein Mitarbeitender eine Entgeltumwandlung, müssen Sie das nach § 1a BetrAVG ermöglichen – ein Nein ist rechtlich keine Option.
Mindestens 15 % des umgewandelten Betrags, soweit Sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge einsparen.
Ja. Für Verträge ab 2019 galt die Pflicht von Anfang an, seit dem 1.1.2022 gilt sie auch für Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die vor 2019 abgeschlossen wurden. Wurde ein Altvertrag seither nicht angepasst, besteht ein bezifferbarer Nachzahlungsanspruch.
Nein. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gibt es keine allgemeine Pflicht, proaktiv auf den Anspruch auf Entgeltumwandlung hinzuweisen. Haftungsrisiken entstehen aber, wenn von sich aus falsch oder unvollständig informiert wird.
Ein Mitarbeiter-Benefit, der die gesetzliche Absicherung um Leistungen wie Zahnzusatz, Sehhilfen oder Chefarztbehandlung ergänzt – meist ohne Gesundheitsprüfung im Einzelfall. Wird sie zusätzlich zum Gehalt gezahlt, bleibt sie bis 50 € monatlich pro Mitarbeitendem steuerfrei.
Nur eingeschränkt: Mitarbeitende haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Vetorecht, insbesondere bei Direktzusage oder Unterstützungskasse. Welcher Durchführungsweg im Einzelfall passt, sollte deshalb vorab geprüft werden.
Es entsteht ein Haftungsrisiko für Sie als Arbeitgeber, auch wenn die Leistung über einen externen Träger erbracht wird. Eine saubere Dokumentation schützt Sie im Zweifel selbst vor Nachforderungen.
In der Regel ja – bei bestehenden Verträgen lässt sich meist mindestens 10 % Einsparung realisieren, ohne dass dafür der Versicherungsschutz reduziert werden muss.
Ja, gewerbliche Energietarife werden selten aktiv verglichen, obwohl hier oft spürbares Einsparpotenzial liegt – gerade bei höherem Verbrauch macht sich eine kleine prozentuale Differenz im Jahr deutlich bemerkbar.
Nicht mehr allein. Studien zeigen, dass Absicherung (bAV, bKV) und echte Flexibilität heute deutlich stärker über Bleiben oder Wechseln entscheiden als klassische Nice-to-haves – gerade im Wettbewerb um Fachkräfte.
Wenn Bausummen, Inventarwerte oder Betriebsrisiken gestiegen sind, die Versicherungssumme im Vertrag aber nicht angepasst wurde, kürzt der Versicherer im Schadenfall anteilig – unabhängig von der tatsächlichen Schadenhöhe. Ein regelmäßiger Abgleich der Vertragswerte beugt dem vor.
Im kostenfreien, für Sie unverbindlichen Kennenlerngespräch klären wir das persönlich.
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