Gesundheit ist nicht planbar. Der passende Gesundheitsschutz schon.
Ob gesetzlich, privat oder mit gezielten Zusatzbausteinen: Entscheidend ist, eine Lösung zu finden, die zu Ihrer Lebenssituation passt und Ihre persönlichen Ansprüche, Wünsche und Ziele abdeckt.
Wichtig ist, rechtzeitig zu prüfen – solange Sie selbst noch die Wahl haben und nicht Ihr Gesundheitszustand darüber mitentscheidet, welche Möglichkeiten Ihnen überhaupt noch offenstehen.
Behandlungsfälle, die laut KBV künftig nicht mehr finanziert werden.
Weniger Geld. Weniger Termine. Mehr Eigenanteil.
Die Gesundheitsreform ist beschlossen. Höhere Zuzahlungen, geringere Zuschüsse beim Zahnersatz und milliardenschwere Einsparungen zeigen, wohin sich die Versorgung entwickelt.
Eine möglichst gute medizinische Versorgung ist schon heute nicht in jedem Fall vollständig durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. Wenn Sie auch künftig möglichst viele Behandlungsmöglichkeiten und Zuschüsse erhalten möchten, sollten Sie sich nicht allein auf die gesetzliche Versorgung verlassen. Denn durch Leistungskürzungen und steigenden Kostendruck werden die Spielräume künftig eher kleiner als größer.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 11.05.2026; Bundesministerium für Gesundheit, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz 2026.
Bei der Krankenvollversicherung geht es um eine grundlegende Entscheidung: Welches System passt heute – und langfristig – zu Ihrer persönlichen Lebenssituation und Ihrem Anspruch an medizinische Versorgung?
Dabei sollte nicht allein der aktuelle Beitrag den Ausschlag geben. Entscheidend sind unter anderem Leistungsumfang, Einkommens- und Berufssituation, Familienplanung, Gesundheitszustand sowie die Frage, wie sich die Absicherung langfristig entwickeln soll.
Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidarprinzip und richtet ihre Beiträge im Wesentlichen nach dem Einkommen. Die private Krankenversicherung kalkuliert dagegen individuell – unter anderem nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand, gewähltem Tarif und Leistungsumfang.
Für bestimmte Personengruppen kann die private Krankenversicherung dadurch deutlich umfangreichere Leistungen bieten und je nach persönlicher Situation auch finanziell attraktiv sein. Gleichzeitig sollte die Entscheidung langfristig gedacht werden – insbesondere mit Blick auf Beiträge, Selbstbeteiligungen, Familienplanung und die Entwicklung im Alter.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: Welches System ist grundsätzlich besser? Sondern: Welches System passt dauerhaft besser zu Ihnen?
Für gesetzlich Versicherte bildet die GKV die Grundlage der medizinischen Versorgung. Sie gewährleistet eine umfassende Grundversorgung nach einem gesetzlich definierten Leistungskatalog. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede medizinisch sinnvolle oder individuell gewünschte Behandlung vollständig übernommen wird. Je nach Leistung bleiben bereits heute Eigenanteile, Festzuschüsse oder Leistungen, die selbst bezahlt oder zusätzlich abgesichert werden müssen.
Die wesentlichen Grundleistungen sind bei den gesetzlichen Krankenkassen weitgehend vorgegeben. Trotzdem sind die Kassen nicht identisch: Unterschiede bestehen insbesondere beim Zusatzbeitrag, bei Satzungsleistungen, Bonusprogrammen, Wahltarifen und beim Service. Gerade deshalb kann sich ein Vergleich lohnen – denn ein höherer Beitrag bedeutet nicht automatisch mehr Leistung. Gleichzeitig hat die GKV klare Stärken: Beiträge richten sich grundsätzlich nach dem Einkommen, Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden und bestehende Erkrankungen führen nicht zum Ausschluss aus dem gesetzlichen Versicherungsschutz.
Gleichzeitig steht das System zunehmend unter Druck. Eine alternde Bevölkerung, medizinischer Fortschritt, steigende Arzneimittel- und Personalkosten sowie ein wachsender Versorgungsbedarf müssen dauerhaft finanziert werden. Damit rückt neben der Frage, was medizinisch möglich ist, immer stärker auch die Frage in den Mittelpunkt, was innerhalb des gesetzlichen Systems langfristig finanzierbar bleibt.
Mit den aktuellen Reformen steigen nicht nur Eigenbeteiligungen. Auch die Finanzierung der ambulanten Versorgung wird begrenzt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rechnet infolge der Kürzungen für 2027 mit rund 46 Millionen Behandlungsfällen, die nicht mehr finanziert werden. Weniger Mittel können dadurch weniger Termine, geringere Versorgungsspielräume und stärkere Eigenbeteiligungen für Versicherte bedeuten.
Das bedeutet nicht, dass die gesetzliche Krankenversicherung schlecht ist. Deutschland verfügt im internationalen Vergleich weiterhin über ein leistungsfähiges Gesundheitssystem. Laut OECD liegt Deutschland bei mehreren untersuchten Kennzahlen zu Zugang und Versorgungsqualität über dem OECD-Durchschnitt. Die GKV bleibt damit für Millionen Menschen ein wichtiges und grundsätzlich verlässliches Fundament der medizinischen Versorgung.
Aber das System verändert sich. Beiträge und Eigenanteile steigen, während der finanzielle Spielraum für Leistungen zunehmend enger wird. Umso wichtiger ist es, die eigene Absicherung nicht einfach als gegeben hinzunehmen, sondern regelmäßig zu prüfen, welche Leistungen tatsächlich vorhanden sind und welche medizinischen Möglichkeiten man sich für die Zukunft zusätzlich erhalten möchte.
Rechnerisch hat sich der maximale Krankenversicherungsbeitrag damit innerhalb von 20 Jahren mehr als verdoppelt. Grundlage sind für 2006 die damalige Beitragsbemessungsgrenze von 3.562,50 € sowie der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz von 13,3 % zuzüglich 0,9 % Zusatzbeitrag; 2026 gelten 5.812,50 € Beitragsbemessungsgrenze sowie 14,6 % allgemeiner Beitragssatz plus 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Die Pflegeversicherung ist in beiden Werten nicht enthalten.
Der entscheidende Punkt: Steigende Beiträge bedeuten nicht automatisch steigende Leistungen. Ab 2027 werden beispielsweise die gesetzlichen Zuzahlungen um 50 % angehoben und der reguläre Festzuschuss beim Zahnersatz wieder von 60 % auf 50 % der Regelversorgung abgesenkt.
Für angestellte Arbeitnehmer ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung erst oberhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich.
Damit ist diese Einkommensgrenze innerhalb von 20 Jahren nominal um rund 64 % gestiegen. Ab 2027 wird sie zusätzlich zur regulären jährlichen Anpassung einmalig um weitere 3.600 € pro Jahr beziehungsweise 300 € pro Monat angehoben. Der endgültige Gesamtwert für 2027 ist derzeit noch nicht amtlich festgesetzt. Für Arbeitnehmer steigt damit die Einkommenshürde, ab der ein Wechsel in die PKV überhaupt möglich ist, nochmals. Für Selbstständige gelten andere Voraussetzungen.
Die gesetzliche Krankenversicherung wird nicht ausschließlich aus den Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Seit 2017 zahlt der Bund regulär 14,5 Milliarden Euro pro Jahr aus Steuermitteln in die GKV. Dieser Bundeszuschuss dient insbesondere der pauschalen Finanzierung gesamtgesellschaftlicher beziehungsweise versicherungsfremder Aufgaben und ist deshalb nicht mit einem klassischen „Rettungszuschuss" gleichzusetzen.
Gleichzeitig ist der finanzielle Druck erheblich: Die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte FinanzKommission Gesundheit bezifferte die strukturelle Finanzierungslücke vor den beschlossenen Reformmaßnahmen für 2027 auf mehr als 15 Milliarden Euro und für 2030 bereits auf mehr als 40 Milliarden Euro. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens war für 2027 schließlich von einem notwendigen Einsparvolumen von fast 19 Milliarden Euro die Rede.
Beim Gesundheitsschutz zählt nicht nur, welche Absicherung Sie möchten, sondern auch, wann Sie sich damit beschäftigen. Denn gerade bei privater Krankenversicherung und vielen Zusatzversicherungen spielt der Gesundheitszustand eine zentrale Rolle.
Solange gesundheitlich alles in Ordnung ist, bestehen in der Regel die meisten Möglichkeiten. Wer erst prüft, wenn bereits Beschwerden, Diagnosen oder Behandlungen im Raum stehen, hat oft deutlich weniger Auswahl.
Viele Versicherer prüfen vor dem Abschluss die Gesundheitssituation sehr genau. Je nach Vorerkrankung, laufender Behandlung oder bereits angeratener Maßnahme kann es zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder sogar zu einer Ablehnung kommen.
Rechtzeitig zu prüfen heißt nicht, vorschnell etwas abzuschließen. Es bedeutet, sich Optionen zu sichern, solange sie noch offenstehen. Denn wenn sich der Gesundheitszustand verändert, können Entscheidungen später nicht mehr unter denselben Bedingungen getroffen werden.
Bereits angeratener Zahnersatz, behandelte Rückenbeschwerden oder psychische Vorerkrankungen können dazu führen, dass Versicherer genauer prüfen, Zuschläge verlangen, Leistungen ausschließen oder einen Antrag ablehnen.
Die private Krankenversicherung funktioniert nach einem anderen Prinzip als die gesetzliche Krankenversicherung: Nicht ein weitgehend gesetzlich vorgegebener Leistungskatalog bestimmt den Schutz, sondern der Tarif, für den Sie sich entscheiden.
Damit können Leistungen gezielt auf die eigenen Ansprüche abgestimmt werden – beispielsweise bei ambulanter Behandlung, Medikamenten, Zahnersatz, stationärer Versorgung, Wahlleistungen oder Vorsorge.
Der entscheidende Unterschied: Was vertraglich vereinbart wurde, ist deutlich stärker vor nachträglichen Leistungskürzungen geschützt. Während der Gesetzgeber den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung verändern kann, richtet sich der Leistungsanspruch in der PKV grundsätzlich nach dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Beitragsanpassungen sind möglich, müssen jedoch gesetzlichen Vorgaben folgen.
Eine gute private Krankenversicherung zeichnet sich deshalb nicht dadurch aus, dass sie einfach „privat" ist. Entscheidend ist die Qualität des gewählten Tarifs.
Ein leistungsstarker Tarif kann beispielsweise einen deutlich umfangreicheren Schutz bei Zahnersatz, stationärer Behandlung oder ambulanten Leistungen vorsehen als die gesetzliche Grundversorgung. Genau deshalb sollte die Auswahl nicht nach dem niedrigsten Beitrag erfolgen, sondern nach der Frage:
Welche medizinische Versorgung möchte ich mir langfristig vertraglich sichern?
Der Zugang zur privaten Krankenversicherung hängt nicht nur von Einkommen oder beruflicher Situation ab. Auch der Gesundheitszustand spielt eine entscheidende Rolle.
Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder – außerhalb bestimmter Sonderregelungen – Leistungsausschlüssen führen. Deshalb sollte die Frage nach einer privaten Krankenversicherung nicht erst gestellt werden, wenn gesundheitliche Veränderungen bereits eingetreten sind.
Wer prüfen möchte, ob die PKV die bessere langfristige Lösung sein könnte, sollte dies deshalb zu einem Zeitpunkt tun, an dem noch möglichst viele Möglichkeiten offenstehen.
Die PKV arbeitet kapitalgedeckt: Ein Teil der Beiträge wird während der Versicherungszeit zurückgelegt, um die im Alter typischerweise steigenden Gesundheitskosten mitzufinanzieren. Ende 2025 verfügte die private Kranken- und Pflegeversicherung nach Angaben des PKV-Verbandes über rund 357 Milliarden Euro Alterungsrückstellungen – ein grundlegender Unterschied zur umlagefinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung, für die die PKV ihren Versicherten bereits heute finanzielle Reserven für deren späteren Gesundheitsbedarf aufbaut.
Einer der bekanntesten Vorbehalte gegenüber der PKV lautet, dass ihre Beiträge langfristig wesentlich stärker steigen würden als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Blick auf die langfristige Entwicklung zeigt jedoch ein differenzierteres Bild: Nach einer Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV stiegen die Beitragseinnahmen je Versicherten von 2005 bis 2025 in der PKV durchschnittlich um 3,1 % pro Jahr, in der GKV um 3,8 % pro Jahr.
Wichtig: Das ist ein Branchendurchschnitt und keine Prognose für einen einzelnen Tarif. Genau deshalb gehört zu einer guten PKV-Beratung nicht nur die Frage, was ein Tarif heute kostet, sondern auch, wie solide er kalkuliert ist und wie langfristig die Absicherung aufgebaut wird.
Hier hat die gesetzliche Krankenversicherung einen klaren Vorteil: Kinder und bestimmte Familienangehörige können beitragsfrei familienversichert werden, während in der PKV grundsätzlich jede versicherte Person einen eigenen Vertrag benötigt – gerade bei mehreren Kindern kann das für eine Familie deutlich teurer werden. Dem steht gegenüber, dass auch jedes Kind einen eigenen, vertraglich definierten Versicherungsschutz erhält; für Neugeborene gilt zudem: Ist mindestens ein Elternteil entsprechend privat versichert und werden die Voraussetzungen des § 198 VVG eingehalten, muss der Versicherer das Kind ohne Risikozuschläge und Wartezeiten aufnehmen.
„Warum nicht einfach alle in ein System?"
Weil damit die eigentlichen Herausforderungen – steigende Gesundheitskosten, medizinischer Fortschritt und eine alternde Bevölkerung – nicht verschwinden. GKV und PKV finanzieren Versorgung unterschiedlich. Eine Zusammenlegung wäre deshalb weit mehr als das Zusammenführen zweier Versichertengruppen.
Für gesetzlich Versicherte können Krankenzusatzversicherungen gezielt dort ergänzen, wo die gesetzliche Krankenversicherung nur begrenzt leistet oder bestimmte Komfort- und Wahlleistungen nicht vorsieht. Nähere Informationen zu einzelnen Zusätzen finden Sie unten – klicken Sie einfach auf den Baustein, der Sie interessiert.
Ein ambulanter Zusatzschutz kann Leistungen ergänzen, die außerhalb eines Krankenhausaufenthaltes entstehen. Dazu gehören je nach Tarif zum Beispiel Heilpraktikerleistungen, Osteopathie, Sehhilfen, bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Hilfsmittel oder alternative Behandlungsmethoden.
Sinnvoll ist dieser Schutz vor allem für Menschen, die im Alltag mehr medizinische Wahlfreiheit wünschen oder bestimmte Leistungen regelmäßig nutzen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur eingeschränkt übernommen werden. Wichtig ist hier eine genaue Prüfung der Erstattungsgrenzen, Höchstbeträge und Leistungsdefinitionen.
Viele Tarife arbeiten mit jährlichen Erstattungshöchstbeträgen oder Prozentsätzen für einzelne Leistungsarten. Ein Vergleich lohnt sich besonders bei Heilpraktikerleistungen und Sehhilfen, da hier die Bandbreite zwischen den Anbietern besonders groß ist.
Eine stationäre Zusatzversicherung ergänzt den Schutz im Krankenhaus. Je nach Tarif können Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, freie Krankenhauswahl oder privatärztliche Behandlung abgesichert werden.
Dieser Baustein ist besonders sinnvoll, wenn im Krankenhaus mehr Wahlfreiheit, Komfort und gezielte Versorgung gewünscht sind. Während die gesetzliche Krankenversicherung die medizinisch notwendige Regelversorgung absichert, kann stationärer Zusatzschutz je nach Tarif spezialisierte Kliniken, erfahrene Ärzte sowie Ein- oder Zweibettzimmer ermöglichen und so im Ernstfall zu besserer Behandlung und schnellerer Genesung beitragen.
Bei der Tarifwahl lohnt ein Blick auf die Wartezeiten sowie darauf, ob Vorerkrankungen zu Ausschlüssen führen. Manche Tarife bieten zudem eine Krankenhaustagegeld-Option, die unabhängig von tatsächlichen Mehrkosten ausgezahlt wird.
Eine Zahnzusatzversicherung kann hohe Eigenanteile bei Zahnersatz reduzieren. Dazu zählen je nach Tarif Kronen, Brücken, Implantate, Inlays, Prothesen, professionelle Zahnreinigung oder auch kieferorthopädische Leistungen.
Gerade beim Zahnersatz können gesetzlich Versicherte trotz Festzuschuss erhebliche Eigenkosten tragen. Eine gute Zahnzusatzversicherung hilft deshalb, hochwertige Versorgung bezahlbarer zu machen. Wichtig sind Erstattungssätze, Zahnstaffeln in den ersten Jahren, Leistungen für Implantate und die Frage, ob Behandlungen bereits angeraten oder begonnen wurden.
Wer bereits eine Behandlung plant oder eine Zahnlücke hat, sollte wissen, dass viele Versicherer eine Wartezeit oder eine Leistungsstaffel in den ersten Versicherungsjahren vorsehen. Je früher der Abschluss erfolgt, desto eher steht die volle Erstattung zur Verfügung, wenn sie tatsächlich benötigt wird.
Eine Pflegezusatzversicherung kann helfen, finanzielle Belastungen im Pflegefall abzufedern. Möglich sind zum Beispiel Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung oder Pflegerente.
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine geringe Teilabsicherung und deckt die tatsächlichen Pflegekosten nicht. Pflegezusatzschutz ist deshalb sinnvoll, um Eigenanteile, häusliche Pflege, stationäre Pflege oder Entlastung der Familie besser planbar zu machen. Auch hier gilt: Der Gesundheitszustand bei Antragstellung ist entscheidend.
Wichtig ist außerdem, ob der Tarif nach dem geltenden Pflegegrad-System leistet und wie die Beiträge im Zeitverlauf kalkuliert sind. Eine frühzeitige Absicherung wirkt sich in der Regel positiv auf Beitragshöhe und Annahmefähigkeit aus.
Krankentagegeld schützt nicht vor Behandlungskosten, sondern vor Einkommenslücken bei längerer Krankheit. Es zahlt nach einer vereinbarten Karenzzeit einen festen Betrag pro Krankheitstag.
Bei Selbstständigen kann das laufende Einkommen schnell vollständig wegfallen; aber auch Arbeitnehmer erhalten nach der Entgeltfortzahlung nur noch Krankengeld, das häufig deutlich unter dem bisherigen Einkommen liegt. Gerade bei Miete, Darlehen, Versicherungen oder laufenden Fixkosten kann dadurch eine spürbare finanzielle Lücke entstehen. Die Höhe sollte daher realistisch zu Einkommen, Fixkosten und laufenden Verpflichtungen passen.
Bei der Karenzzeit lohnt ein Abgleich mit der eigenen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber beziehungsweise mit vorhandenen Rücklagen, damit keine Lücke zwischen dem Ende dieser Zahlungen und dem Beginn des Krankentagegelds entsteht.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ergänzt den Schutz bei Reisen ins Ausland. Sie kann Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder medizinisch sinnvolle Rücktransporte übernehmen.
Teilweise ist dieser Schutz bereits über Kreditkarten, Reisepakete oder Mitgliedschaften enthalten; dann sollte genau geprüft werden, wer versichert ist, wie lange der Schutz gilt und ob der Rücktransport eingeschlossen ist. Gerade weil dieser Baustein oft wenig kostet, aber im Ernstfall hohe Kosten absichern kann, wird seine Bedeutung häufig unterschätzt.
Für Vielreisende kann sich eine Jahrespolice lohnen, die alle Reisen innerhalb eines Jahres automatisch mitversichert. Wer chronische Erkrankungen hat, sollte zudem prüfen, ob und in welchem Umfang deren Behandlung im Ausland eingeschlossen ist.
Auch wenn viele Tarife auf den ersten Blick ähnlich klingen, unterscheiden sich die Leistungen teilweise deutlich. Bei ambulanten Zusatztarifen kann zum Beispiel die Erstattung für Sehhilfen, Heilpraktiker, Osteopathie oder Vorsorgeuntersuchungen stark variieren. Ein Tarif übernimmt vielleicht nur 50 % bestimmter Leistungen, ein anderer deutlich mehr oder sogar bis zu vereinbarten Höchstgrenzen vollständig.
Ähnlich ist es bei Zahnzusatz, stationärem Zusatz oder Auslandsreisekrankenversicherung. Beim Zahnersatz können Implantate je nach Tarif zum Beispiel nur zu 70 %, zu 90 % oder in sehr leistungsstarken Tarifen sogar bis zu 100 % abgesichert sein. Bei stationären Tarifen kommt es darauf an, ob freie Krankenhauswahl, privatärztliche Behandlung, Chefarztbehandlung sowie Ein- oder Zweibettzimmer wirklich enthalten sind. Bei Auslandsreisekrankenversicherungen muss geprüft werden, ob nur klassische Urlaubsreisen oder auch längere Auslandsaufenthalte eingeschlossen sind.
Deshalb sollte Zusatzschutz nie pauschal nach dem Namen des Tarifs ausgewählt werden. Entscheidend ist, welche Leistungen persönlich wichtig sind, welche Grenzen und Ausschlüsse gelten und ob der Tarif wirklich zur eigenen Lebenssituation passt. Eine individuelle Beratung hilft dabei, nicht irgendeine Zusatzversicherung abzuschließen, sondern genau die Bausteine zu wählen, die im Ernstfall auch den gewünschten Nutzen bringen.
Eine neue Brille mit hochwertigen Gläsern kann schnell rund 800 € kosten. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Sehhilfen für Erwachsene meist nur bei besonderen Voraussetzungen. Ohne Zusatzschutz bleibt daher häufig ein großer Eigenanteil. Mit der richtigen ambulanten Zusatzversicherung werden zum Beispiel 80 % übernommen, somit reduziert sich der Eigenanteil auf 160 €.
Bei einer schweren Herzerkrankung möchte man doch nicht in irgendein Krankenhaus, sondern gezielt in ein spezialisiertes Herzzentrum. Eine stationäre Zusatzversicherung kann je nach Tarif die freie Krankenhauswahl absichern und somit die bestmögliche Versorgung sicherstellen. Ergänzt können auch privatärztliche Behandlung, Chefarztbehandlung sowie Ein- oder Zweibettzimmer enthalten sein.
Ein Zahnimplantat mit Krone kann schnell rund 3.000 € kosten. Zahlt die gesetzliche Krankenkasse davon über den Festzuschuss zur Regelversorgung etwa 600 €, bleiben 2.400 € Eigenanteil. Mit der richtigen Zahnzusatzversicherung werden davon 90 % übernommen, somit reduziert sich der Eigenanteil auf 240 €.
Nehmen wir eine 70-jährige Person mit Pflegegrad 4 in vollstationärer Pflege. Zwar zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung in diesem Pflegegrad einen monatlichen Leistungsbetrag von 1.855 €, trotzdem lag die durchschnittliche monatliche Eigenbeteiligung im Pflegeheim 2026 bundesweit bei rund 3.245 €. Die durchschnittliche Altersrente betrug zum 31.12.2024 rund 1.154 € monatlich. Gegenüber einem Eigenanteil von 3.245 € entsteht damit rechnerisch eine monatliche Lücke von rund 2.091 €. Persönliche Ausgaben wie Kleidung, Friseur, kleine Wünsche oder Geschenke für Enkelkinder kommen zusätzlich hinzu.
Hätte diese Person bereits mit 30 Jahren eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, wäre eine spätere Leistung von 2.500 € monatlich oft noch verhältnismäßig günstig absicherbar gewesen. Dadurch würde sich der Eigenanteil von 3.245 € auf rund 745 € reduzieren. Die durchschnittliche Rente könnte diesen Restbetrag rechnerisch decken und zusätzlich Spielraum für persönliche Ausgaben lassen.
Kann der Eigenanteil nicht selbst getragen werden, können auch Angehörige betroffen sein. Kinder werden aktuell grundsätzlich erst ab mehr als 100.000 € Jahresbrutto zum Elternunterhalt herangezogen; bei gutverdienenden Kindern kann das dennoch spürbar werden, besonders bei eigener Immobilienfinanzierung, Familie oder laufenden Verpflichtungen. Private Pflegevorsorge schützt deshalb nicht nur die eigene Versorgung, sondern kann auch die nächste Generation finanziell entlasten.
Eine angestellte Person mit rund 3.200 € netto erhält nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung nicht mehr ihr volles Gehalt, sondern gesetzliches Krankengeld. Dieses beträgt grundsätzlich 70 % des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 % des Nettoeinkommens; davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Bei 3.200 € netto können überschlägig nur etwa 2.500 € ausgezahlt werden, sodass eine Lücke von rund 700 € entsteht. Ein Krankentagegeld von 20 €/Tag entspricht bei 30 Tagen 600 € und reduziert die Lücke auf nur noch etwa 100 €.
Eine medizinische Behandlung im Ausland oder ein Rücktransport nach Deutschland kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport kann zum Beispiel rund 10.000 € oder mehr verursachen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt solche Rücktransporte in der Regel nicht. Mit der richtigen Auslandsreisekrankenversicherung können diese Kosten vollständig abgesichert sein.
Eine angestellte Person, 35 Jahre, mit 80.000 € Jahresbrutto liegt 2026 oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € und kann deshalb grundsätzlich prüfen, ob gesetzliche oder private Krankenversicherung besser passt. Für den GKV-Vergleich wird das Einkommen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € jährlich beziehungsweise 5.812,50 € monatlich berücksichtigt.
Der ARAG MedBest MB0 ist ein real am Markt erhältlicher Tarif ohne Selbstbehalt (daher „MB0"), kein fiktives Beispiel. Die dargestellten Werte gelten für diese Beispielperson; der tatsächliche Beitrag wird individuell nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsniveau kalkuliert und kann daher abweichen.
GKV-Rechenwert: Die drei größten einzelnen gesetzlichen Krankenkassen sind TK, BARMER und DAK-Gesundheit. Die Beitragssätze 2026 liegen bei 17,29 % TK, 17,89 % BARMER und 17,80 % DAK-Gesundheit. Daraus ergibt sich ein Durchschnitt von 17,66 %. Bei der Pflegeversicherung gilt: Der allgemeine Beitragssatz beträgt 3,6 %, Kinderlose zahlen insgesamt 4,2 %; außerhalb Sachsens tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich jeweils 1,8 %, den Kinderlosenzuschlag trägt die Arbeitnehmerseite allein.
Rechengrundlage für den Vergleich: Für den Vergleich wurde bei der gesetzlichen Krankenversicherung ein Durchschnittswert aus den drei größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland gebildet: Technische Krankenkasse, BARMER und DAK-Gesundheit. Damit soll kein einzelner Anbieter besonders hervorgehoben werden. Stattdessen entsteht ein praxisnaher Orientierungswert, der zeigt, welche Beitragsbelastung bei einer großen gesetzlichen Krankenkasse ungefähr entstehen kann. Grundlage ist dabei das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze; Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht den GKV-Beitrag nicht weiter.
Bei der privaten Krankenversicherung ist ein solcher Durchschnittswert nicht sinnvoll, weil der Beitrag individuell kalkuliert wird. Entscheidend sind unter anderem Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang, Selbstbeteiligung, Tarifqualität und die gewählte Gesellschaft. Für diesen Vergleich wurde deshalb bewusst mit einem leistungsstarken Top-Tarif gerechnet, ohne Selbstbeteiligung und mit einem Beitragsentlastungstarif, durch den sich der Beitrag im Rentenalter um 500 € monatlich reduzieren soll.
Diese Darstellung zeigt bewusst eine hochwertige private Absicherung, weil viele Menschen, die sich privat versichern, nicht nur einen günstigen Beitrag suchen, sondern vor allem deutlich bessere Leistungen nutzen möchten. Je nach Leistungswunsch, Tarifgestaltung und Gesellschaft können die Beiträge jedoch abweichen und auch günstiger ausfallen. Eine private Krankenversicherung muss nicht immer als High-End-Tarif gewählt werden; für den Vergleich wurde diese Variante aber bewusst gewählt, um der gesetzlichen Krankenversicherung eine sehr leistungsstarke privaten Absicherung gegenüberzustellen.
Für eine selbstständige Person, 35 Jahre, mit 80.000 € Jahreseinkommen wird aus Gründen der Vergleichbarkeit dieselbe Einkommensbasis verwendet. Auch hier werden Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € jährlich berechnet. Der wesentliche Unterschied: Es gibt keinen Arbeitgeberanteil. Der Beitrag ist grundsätzlich vollständig selbst zu tragen.
Gleicher Tarif wie im Angestellten-Beispiel (ARAG MedBest MB0, ohne Selbstbehalt) – hier jedoch ohne Arbeitgeberzuschuss, da Selbstständige den Beitrag vollständig selbst tragen.
Kostenfrei, rund 30 Minuten. Wir klären gemeinsam, ob Ihr Gesundheitsschutz zu Ihrer Situation passt.
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